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§ 36 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Unkorrektheiten bei Prüfungen
Studienleistungen, Credits und Prüfungen
§ 36 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Unkorrektheiten bei Prüfungen
1. Es ist unzulässig, während einer Prüfung
a. andere als die zugelassenen Hilfsmittel mitzuführen oder zu verwenden,
b. mit anderen Personen Informationen auszutauschen oder sie bei der Abfassung der Prüfung zu unterstützen,
c. die Ruhe im Raum absichtlich zu stören,
d. weiterzuschreiben, nachdem durch die Prüfungsaufsicht das Ende der Prüfungszeit erklärt worden ist.
2. Unkorrektheiten haben das Nichtbestehen der Prüfung und die Vergabe der Note 1 zur Folge. Vorbehalten bleiben Sanktionen der Universität gemäss § 48 des Universitätsstatuts.