§ 35 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Studienausschluss
§ 35 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Studienausschluss
1. Die Credits aller nichtbestandenen Studienleistungen (Fehlversuche) werden summiert, ausgenommen ist ein Fehlversuch bei der Bachelor- bzw. der Masterarbeit. Erreicht die Gesamtsumme aller nicht bestandenen Studienleistungen im Bachelorstudium das Äquivalent von 42 Credits (Monostudiengang) bzw. 35 Credits (Hauptfachstudiengang) oder im Masterstudium das Äquivalent von 24 Credits, wird die oder der Studierende vom Studium und der bzw. den betreffenden Studienrichtungen endgültig ausgeschlossen. Der Ausschluss wird von der Fakultät verfügt.
1bis. Mit einem Ausschluss aus dem Monostudiengang kann diese Studienrichtung an der Universität Luzern auch nicht mehr im Hauptfachstudiengang studiert werden. Mit einem Ausschluss aus dem Hauptfachstudiengang kann diese Studienrichtung an der Universität Luzern auch nicht mehr im Monostudiengang studiert werden.
2. Ebenfalls vom weiteren Studium ausgeschlossen wird, wer die Bachelor- bzw. Masterarbeit auch im zweiten Versuch nicht bestanden hat.