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§ 34 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Prüfungseinsicht

Studienleistungen, Credits und Prüfungen
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§ 34 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Prüfungseinsicht

1. Den Studierenden steht das Recht auf Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu.

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