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§ 32 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Verzicht auf Prüfungsantritt und Prüfungsabbruch
Studienleistungen, Credits und Prüfungen
§ 32 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Verzicht auf Prüfungsantritt und Prüfungsabbruch
1. Tritt die Kandidatin oder der Kandidat die Prüfung ohne triftigen Grund nicht an, so gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 1,0 bewertet. Triftige Gründe sind namentlich eigene, durch Arztzeugnis nachgewiesene Krankheit oder schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie. Details sind in einer Wegleitung geregelt.