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§ 30 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholen von Lehrveranstaltungen
Studienleistungen, Credits und Prüfungen
§ 30 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholen von Lehrveranstaltungen
1. Zum Bestehen einer Prüfung muss mindestens die Note 4 erzielt werden. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden. Eine nichtbestandene Prüfung gilt als Fehlversuch.
2. Bei Nichtbestehen kann eine Prüfung beliebig oft wiederholt werden, sofern die Studienleistung weiterhin Teil des Lehrangebots ist und allfällige Höchstgrenzen für Fehlversuche gemäss § 35 eingehalten werden. Es besteht kein Anspruch auf eine unmittelbare Wiederholung. Im Regelfall findet eine erneute Prüfungsdurchführung im Folgejahr statt.