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§ 3 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Musterstudienplan, Lehrorganisation und Lehrformen
Allgemeines
§ 3 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Musterstudienplan, Lehrorganisation und Lehrformen
1. Zur Orientierung der Studierenden und zur Erleichterung ihrer Studienplanung stellt die Fakultät Musterstudienpläne zur Verfügung.
2. Die Fakultät organisiert ihr Lehrangebot im Rahmen ihrer Kapazitäten so, dass die im Musterstudienplan aufgeführten Lehrveranstaltungen regelmässig und, soweit es um den Pflichtstoff geht, für das Vollzeitstudium kollisionsfrei angeboten werden.
3. Die Fakultät sorgt dafür, dass
a. * die Dozierenden Lehrformen einsetzen, welche dem jeweiligen Stand der Hochschuldidaktik entsprechen;
b. * sich die Dozierenden im Bereich der Hochschuldidaktik und -pädagogik weiterbilden.