545a
CH-LU
§ 28 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Seminarleistungen
Studienleistungen, Credits und Prüfungen
§ 28 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Seminarleistungen
1. Seminarleistungen bedingen eine Form der Leistungskontrolle.
2. Form, Umfang und Fristen von Seminarleistungen werden von den Dozierenden festgelegt und zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.