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§ 28 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Seminarleistungen

Studienleistungen, Credits und Prüfungen
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§ 28 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Seminarleistungen

1. Seminarleistungen bedingen eine Form der Leistungskontrolle.

2. Form, Umfang und Fristen von Seminarleistungen werden von den Dozierenden festgelegt und zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

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