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§ 27 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Prüfungsmodalitäten

Studienleistungen, Credits und Prüfungen
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§ 27 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Prüfungsmodalitäten

1. Prüfungssessionen finden zweimal jährlich, in der Regel nach Abschluss der Lehrveranstaltungen statt. Die Daten werden rechtzeitig veröffentlicht.

2. Die Wegleitung kann die Zusammenfassung der Inhalte mehrerer Lehrveranstaltungen zu einer Prüfung vorsehen.

3. Prüfungen können schriftlich und/oder mündlich erfolgen.

4. Prüfungsart und Prüfungsdauer werden von den Dozierenden festgelegt und jeweils im Prüfungsplan bekanntgegeben.

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