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§ 23 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Zulassung zu Lehrveranstaltungen

Studienleistungen, Credits und Prüfungen
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§ 23 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Zulassung zu Lehrveranstaltungen

1. Die Zulassung zu Lehrveranstaltungen kann an den erfolgreichen Abschluss anderer Lehrveranstaltungen oder zusätzliche Voraussetzungen gekoppelt sein. Details werden mit dem Vorlesungsverzeichnis bekanntgegeben.

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