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§ 22 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Extracurriculare Leistungen
Studienleistungen, Credits und Prüfungen
§ 22 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Extracurriculare Leistungen
1. Im Wahlbereich und im Wahlpflichtbereich des Bachelor- und des Masterstudiums sind studentische Leistungen, die ausserhalb des Curriculums erbracht werden, bis zu einem Gesamtumfang von 9 Credits anrechenbar.
2. Zu diesen Leistungen zählen z.B. Projekte, Tutorate, die Mitarbeit in Forschungsprojekten sowie qualifizierte Praktika und höhere militärische Kaderausbildungen. Details zu den Voraussetzungen, maximalen Credits und zur Anrechnung sind in einer Wegleitung geregelt.