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§ 21 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Erwerb von Credits

Studienleistungen, Credits und Prüfungen
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§ 21 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Erwerb von Credits

1. Credits werden aufgrund erfolgreich erbrachter Studienleistungen erworben, insbesondere durch

a. schriftliche oder mündliche Prüfungen,

b. schriftliche Arbeiten.

2. Lehrveranstaltungen umfassen in der Regel folgende Formen

a. Vorlesung (3 Credits),

b. Vorlesung mit Übung (6 Credits),

c. * Seminarveranstaltungen (3-6 Credits).

3. Für die obligatorische schriftliche Semesterarbeit im Bachelorstudium werden 10 Credits vergeben, die Bachelorarbeit umfasst 20 Credits, die Masterarbeit 18 Credits.

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