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§ 19 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Allgemeines

Nebenfach- bzw. Schwerpunktfachangebote
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§ 19 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Allgemeines

1. Die Fakultätsversammlung definiert das Studienprogramm von Nebenfach- bzw. Schwerpunktfachangeboten im Bereich der Wirtschaftswissenschaften im Einvernehmen mit der jeweiligen Fakultät. Die Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss werden in einer Wegleitung umschrieben.

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