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§ 17 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholung

Bachelorarbeit und Masterarbeit
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§ 17 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholung

1. Bachelor- und Masterarbeiten sind bestanden, wenn sie mindestens mit der Note 4 bewertet wurden.

2. Als ungenügend beurteilte Bachelor- und Masterarbeiten können höchstens einmal wiederholt werden.

3. Die Betreuerin oder der Betreuer beurteilt, ob die ungenügende Arbeit überarbeitet werden kann oder ob eine Arbeit mit einem neuen Thema zu verfassen ist. Ein ungenügender erster Versuch der Arbeit wird im Leistungsnachweis als Fehlversuch aufgeführt, die Credits werden nicht als Fehlversuch-Credits gezählt. Ausgenommen sind Fälle von Plagiat oder Ghostwriting (§ 38 Abs. 1bis). Die Abgabe der überarbeiteten bzw. der neuen Arbeit erfolgt auf die nächste reguläre Frist. Eine erneut ungenügende Beurteilung hat das endgültige Nichtbestehen der Bachelor- bzw. der Masterarbeit und den Studienausschluss zur Folge (§ 35 Abs. 2).

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