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CH-LU
§ 16 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Gutachterinnen und Gutachter
Bachelorarbeit und Masterarbeit
§ 16 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Gutachterinnen und Gutachter
1. Als Gutachterinnen und Gutachter für Bachelor- und Masterarbeiten kommen Professorinnen und Professoren sowie Dozierende der Fakultät mit Promotion in Frage.