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545a CH-LU

§ 16 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Gutachterinnen und Gutachter

Bachelorarbeit und Masterarbeit
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§ 16 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Gutachterinnen und Gutachter

1. Als Gutachterinnen und Gutachter für Bachelor- und Masterarbeiten kommen Professorinnen und Professoren sowie Dozierende der Fakultät mit Promotion in Frage.

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