§ 12 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Aufbau
§ 12 Studien- und Prüfungsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Aufbau
1. Das Bachelorstudium kann als Monostudiengang Wirtschaftswissenschaften ohne Nebenfach (nachfolgend Monostudiengang) oder als Hauptfachstudiengang Wirtschaftswissenschaften in Kombination mit einem für die Fakultät angebotenen Nebenfach (nachfolgend Hauptfachstudiengang) studiert werden.
2. Der Monostudiengang umfasst einen Pflichtbereich mit Lehrveranstaltungen in Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Methoden und Rechtswissenschaft. Hinzu kommt ein Wahlpflichtbereich mit wirtschaftswissenschaftlichen Studienleistungen, ein Wahlbereich mit Studienleistungen aus dem Lehrangebot aller Fakultäten der Universität Luzern sowie eine schriftliche Semesterarbeit.
2bis. Als Hauptfachstudiengang umfasst das Bachelorstudium einen Pflichtbereich mit Lehrveranstaltungen in Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Methoden und Rechtswissenschaft. Hinzu kommt ein Wahlpflichtbereich mit wirtschaftswissenschaftlichen Studienleistungen sowie eine schriftliche Semesterarbeit. Zusätzlich zum Hauptfach sind die erforderlichen Studienleistungen aus dem gewählten Nebenfach gemäss den Regelungen der anbietenden Fakultät zu erbringen.
3. Das Bachelorstudium bietet zwei Abschlussvarianten. Unter den in § 15 festgelegten Voraussetzungen kann das Studium mit einer Bachelorarbeit abgeschlossen werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder verzichten Studierende trotz Erfüllung der Leistungen auf eine Bachelorarbeit, müssen Studienleistungen (insbesondere Lehrveranstaltungen) im entsprechenden Umfang absolviert werden.
4. Aufbau, Module, Lehrveranstaltungen, Credits sowie spezifische Sprach- und Prüfungsanforderungen sind in Wegleitungen geregelt.