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545 CH-LU

§ 9 Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement WF) - Prodekaninnen und Prodekane

Organisation der Fakultät - Dekanin oder Dekan und Fakultätsleitung
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§ 9 Fakultätsreglement WF · Prodekaninnen und Prodekane

1. Die Fakultätsversammlung wählt auf Vorschlag der Dekanin oder des Dekans aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren aufgrund einer Berufung maximal zwei Prodekaninnen und Prodekane. Die Amtszeit beträgt in der Regel zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.

2. Prodekaninnen oder Prodekane können die Dekanin oder den Dekan im Falle einer Verhinderung oder in ihrem oder seinem Auftrag in allen Angelegenheiten vertreten.

3. Den Prodekaninnen und Prodekanen können von der Dekanin oder vom Dekan spezifische Zuständigkeiten zugewiesen werden.

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