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CH-LU
§ 7 Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement WF) - Fakultätsleitung
Organisation der Fakultät - Dekanin oder Dekan und Fakultätsleitung
§ 7 Fakultätsreglement WF · Fakultätsleitung
1. Die Fakultätsleitung setzt sich gemäss § 23 des Universitätsstatuts aus den folgenden Leitungspersonen zusammen
a. der Dekanin oder dem Dekan,
b. den Prodekaninnen und Prodekanen,
c. der Fakultätsmanagerin oder dem Fakultätsmanager.
2. Die Dekanin oder der Dekan kann zu den Sitzungen der Fakultätsleitung Delegierte und weitere Personen in beratender Funktion beiziehen.
3. Die Fakultätsleitung
a. unterstützt die Dekanin oder den Dekan in der strategischen Planung und operativen Leitung der Fakultät,
b. erarbeitet Entscheidungsgrundlagen zuhanden der Dekanin oder des Dekans,
c. unterstützt und berät die Dekanin oder den Dekan bei der Vorbereitung der Geschäfte der Fakultätsversammlung,
d. erfüllt weitere Aufgaben.