§ 5 Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement WF) - Zusammensetzung und Stimmrechte
§ 5 Fakultätsreglement WF · Zusammensetzung und Stimmrechte
1. Die Fakultätsversammlung setzt sich aus folgenden Mitgliedern mit Stimmrecht zusammen
a. Professorinnen und Professoren aufgrund einer Berufung,
b. einer Vertreterin oder einem Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeitenden,
c. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Studierenden,
d. einer Vertreterin oder einem Vertreter des administrativen und technischen Personals.
2. Die Fakultätsmanagerin oder der Fakultätsmanager ist Mitglied der Fakultätsversammlung mit beratender Stimme.
3. Die Fakultätsversammlung kann weiteren Personen das Stimmrecht ad personam zuerkennen.
4. Das Stimmrecht kann nur durch persönliche Teilnahme an der Abstimmung ausgeübt werden und ist nicht delegierbar.
5. Die Gruppierungen organisieren sich selbst und führen die Wahlen in die Fakultätsversammlung durch.
6. Die Fakultätsversammlung kann weitere Personen zu den Sitzungen oder zu einzelnen Traktanden beiziehen.