Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
545 CH-LU

§ 4 Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement WF) - Sitzungen

Organisation der Fakultät - Fakultätsversammlung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Fakultätsreglement WF · Sitzungen

1. Die Fakultät führt Sitzungen nach Bedarf durch, jedoch mindestens dreimal im Semester.

2. Die Dekanin oder der Dekan beruft die Sitzungen ein und leitet sie.

3. Die Sitzungen werden protokolliert. Die Protokolle werden den Mitgliedern der Fakultätsversammlung zugesandt.

← § 3 Fakultätsreglement WF Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement WF) - Zweck und Gegenstand § 5 Fakultätsreglement WF →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →