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CH-LU
§ 4 Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement WF) - Sitzungen
Organisation der Fakultät - Fakultätsversammlung
§ 4 Fakultätsreglement WF · Sitzungen
1. Die Fakultät führt Sitzungen nach Bedarf durch, jedoch mindestens dreimal im Semester.
2. Die Dekanin oder der Dekan beruft die Sitzungen ein und leitet sie.
3. Die Sitzungen werden protokolliert. Die Protokolle werden den Mitgliedern der Fakultätsversammlung zugesandt.