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CH-LU
§ 3 Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement WF) - Aufgaben und Zuständigkeiten
Organisation der Fakultät - Fakultätsversammlung
§ 3 Fakultätsreglement WF · Aufgaben und Zuständigkeiten
1. Die Fakultätsversammlung nimmt als oberstes Organ der Fakultät die in § 21 Absatz 4 des Universitätsstatuts festgelegten Aufgaben wahr. Der Fakultätsversammlung werden darüber hinaus folgende Aufgaben übertragen
a. Formulierung und Anpassung des Leitbilds der Fakultät,
b. Erlass der Reglemente ihrer Organisationseinheiten unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Universitätsrates gemäss § 12 Absatz 2c des Universitätsstatuts,
c. Wahl der Mitglieder von Berufungskommissionen sowie deren Vorsitzende bzw. Vorsitzenden in Übereinstimmung mit dem Berufungsreglement der Universität Luzern,
d. Durchführung von Promotionsverfahren,
e. Verleihung und Entzug von nichtständigen Gastprofessuren.