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545 CH-LU

§ 2 Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement WF) - Aufgaben der Fakultät

Allgemeines
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§ 2 Fakultätsreglement WF · Aufgaben der Fakultät

1. Die Fakultät erfüllt im Bereich der Wirtschaftswissenschaften die Aufgaben in Forschung, Lehre, Weiterbildung, Dienstleistung und Nachwuchsförderung gemäss § 20 des Universitätsstatuts und ist verantwortlich für die Sicherstellung und die Weiterentwicklung der Qualität in allen Bereichen.

2. Die Fakultät strebt in all ihren Aufgabenbereichen nach Exzellenz. Sie sorgt dafür, dass in allen Bereichen ihrer Tätigkeit, insbesondere in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Nachwuchsförderung, die Qualität ermittelt, gesichert und verbessert wird.

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