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CH-LU
§ 14 Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement WF) - Schlichtung
Organisation der Fakultät - Verfahrensvorschriften
§ 14 Fakultätsreglement WF · Schlichtung
1. Bei Unstimmigkeiten unter Mitgliedern der Fakultät kann die Dekanin oder der Dekan schlichtend tätig werden. In diesen Fällen kann sie oder er sich von Dritten unterstützen lassen.
2. Mit Beschwerden über die Amtsführung der Dekanin oder des Dekans kann sich jedes Fakultätsmitglied an die Fakultätsversammlung wenden. Übergeordnete Beschwerdeinstanz ist in diesen Fällen die Rektorin oder der Rektor. Diese Beschwerdeverfahren sind formlos und unterstehen nicht dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Luzern.