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§ 12 Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement WF) - Kommissionen und weitere untergeordnete Organisationseinheiten
Organisation der Fakultät - Weitere Organisationseinheiten
§ 12 Fakultätsreglement WF · Kommissionen und weitere untergeordnete Organisationseinheiten
1. Die Fakultät kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Institute, Zentren und andere Organisationseinheiten gliedern; diese können in besonderen Reglementen geordnet werden.
2. Die Fakultätsversammlung kann zur Wahrnehmung besonderer Aufgaben ständige oder nichtständige Kommissionen einsetzen.
3. Die Amtszeit der Mitglieder von ständigen Kommissionen der Fakultät beträgt in der Regel vier Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
4. Die Kommissionen organisieren sich selbst und können in ihren Aufgabenbereichen Richtlinien erlassen.