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CH-LU
§ 11 Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement WF) - Delegierte
Organisation der Fakultät - Dekanin oder Dekan und Fakultätsleitung
§ 11 Fakultätsreglement WF · Delegierte
1. Die Dekanin oder der Dekan kann für bestimmte Aufgaben Professorinnen und Professoren als Delegierte ernennen. Sie oder er bezeichnet deren Aufgaben.
2. Die Amtszeit der Delegierten beträgt vier Jahre. Die Fakultätsversammlung kann Ausnahmen beschliessen.
3. Die Delegierten arbeiten in ihren Aufgabenbereichen mit der Fakultätsleitung und dem Dekanat zusammen. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Dekanin oder der Dekan.