§ 10 Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement WF) - Fakultätsmanagerin oder Fakultätsmanager
§ 10 Fakultätsreglement WF · Fakultätsmanagerin oder Fakultätsmanager
1. Die Fakultätsmanagerin oder der Fakultätsmanager berät und unterstützt die Dekanin oder den Dekan in organisatorischen, personellen, strategischen und operativen Angelegenheiten und ist der Dekanin oder dem Dekan direkt unterstellt.
2. Ihr oder ihm obliegen insbesondere
a. die Koordination der Aufgaben der Fakultätsleitung im Auftrag der Dekanin oder des Dekans,
b. die Vorbereitung der Sitzungen der Fakultätsversammlung,
c. die Vorbereitung des Budgets, der jährlichen Leistungsvereinbarung sowie die fakultäre Bedarfsplanung zuhanden der Dekanin oder des Dekans,
d. die Vorbereitung und Koordination der fakultären Berichterstattungen im Zusammenhang mit der Leistungsvereinbarung und der Qualitätssicherung zuhanden der Dekanin oder des Dekans,
e. die Kommunikation und das Studienmarketing,
f. die Planung des Angebots der Lehrveranstaltungen sowie der Prüfungssessionen im Hinblick auf die Umsetzung der Studien- und Prüfungsordnung,
g. die Studienberatung und die Studierendenadministration,
h. weitere von der Dekanin oder dem Dekan übertragene Aufgaben.
3. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist der Fakultätsmanagerin oder dem Fakultätsmanager eine Dekanatsverwaltung (Dekanat) unterstellt, die von ihr oder ihm geführt wird.