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545 CH-LU

§ 1 Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (Fakultätsreglement WF) - Zweck und Gegenstand

Allgemeines
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§ 1 Fakultätsreglement WF · Zweck und Gegenstand

1. Dieses Reglement ordnet Aufgaben und Organisation der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (nachfolgend Fakultät).

2. Es ist im Lichte des Universitätsgesetzes sowie des Universitätsstatuts zu interpretieren.

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