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CH-LU
§ 5 Verordnung über die Schul- und Studiengelder sowie die Gebühren an kantonalen Schulen, privaten Berufsfachschulen und den Hochschulen des Kantons Luzern (Schulgeldverordnung) - Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung
Schul- und Studiengelder sowie Gebühren
§ 5 Schulgeldverordnung · Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung
1. ...
2. Es werden pro Woche folgende Gebühren für Unterkunft und Verpflegung erhoben
a. * intern: Fr. 185.-
b. * extern für Lernende (Mittagessen): Fr. 60.-
c. * extern für Berufsleute (Mittagessen): Fr. 85.-