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544 CH-LU

§ 5 Verordnung über die Schul- und Studiengelder sowie die Gebühren an kantonalen Schulen, privaten Berufsfachschulen und den Hochschulen des Kantons Luzern (Schulgeldverordnung) - Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung

Schul- und Studiengelder sowie Gebühren
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§ 5 Schulgeldverordnung · Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung

1. ...

2. Es werden pro Woche folgende Gebühren für Unterkunft und Verpflegung erhoben

a. * intern: Fr. 185.-

b. * extern für Lernende (Mittagessen): Fr. 60.-

c. * extern für Berufsleute (Mittagessen): Fr. 85.-

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