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CH-LU
§ 4 Verordnung über die Schul- und Studiengelder sowie die Gebühren an kantonalen Schulen, privaten Berufsfachschulen und den Hochschulen des Kantons Luzern (Schulgeldverordnung) - Fachmittelschulen, Wirtschaftsmittelschulen, Gesundheitsmittelschule, Fachklasse Grafik, Informatikmittelschule
Schul- und Studiengelder sowie Gebühren
§ 4 Schulgeldverordnung · Fachmittelschulen, Wirtschaftsmittelschulen, Gesundheitsmittelschule, Fachklasse Grafik, Informatikmittelschule
1. Es werden folgende Aufnahmegebühren erhoben
a. Gebühr für die Aufnahmeprüfung: Fr. 70.-
b. * Gebühr für das gestalterische Aufnahmeverfahren in die Fachklasse Grafik: Fr. 125.-
2. Es werden pro Schuljahr sowie für einsemestrige Bildungsgänge folgende Schulgelder erhoben
a. Lernende mit Wohnsitz im Kanton Luzern oder in einem Vereinbarungskanton: Fr. 465.-
b. Den übrigen Lernenden wird nebst dem allgemeinen Schulgeld eine Gebühr auferlegt, welche dem Beitrag der Vereinbarungskantone entspricht.
c. * ...
d. * ...
e. * ...
f. * Grundlagenkurs Grafik: Fr. 580.-
3. Es werden für Schulmaterial für Lernende der Fachklasse Grafik folgende Gebühren erhoben
a. 1. bis 3. Ausbildungsjahr pro Jahr: Fr. 1240.-
b. 4. Ausbildungsjahr: Fr. 620.-