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544 CH-LU

§ 4 Verordnung über die Schul- und Studiengelder sowie die Gebühren an kantonalen Schulen, privaten Berufsfachschulen und den Hochschulen des Kantons Luzern (Schulgeldverordnung) - Fachmittelschulen, Wirtschaftsmittelschulen, Gesundheitsmittelschule, Fachklasse Grafik, Informatikmittelschule

Schul- und Studiengelder sowie Gebühren
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§ 4 Schulgeldverordnung · Fachmittelschulen, Wirtschaftsmittelschulen, Gesundheitsmittelschule, Fachklasse Grafik, Informatikmittelschule

1. Es werden folgende Aufnahmegebühren erhoben

a. Gebühr für die Aufnahmeprüfung: Fr. 70.-

b. * Gebühr für das gestalterische Aufnahmeverfahren in die Fachklasse Grafik: Fr. 125.-

2. Es werden pro Schuljahr sowie für einsemestrige Bildungsgänge folgende Schulgelder erhoben

a. Lernende mit Wohnsitz im Kanton Luzern oder in einem Vereinbarungskanton: Fr. 465.-

b. Den übrigen Lernenden wird nebst dem allgemeinen Schulgeld eine Gebühr auferlegt, welche dem Beitrag der Vereinbarungskantone entspricht.

c. * ...

d. * ...

e. * ...

f. * Grundlagenkurs Grafik: Fr. 580.-

3. Es werden für Schulmaterial für Lernende der Fachklasse Grafik folgende Gebühren erhoben

a. 1. bis 3. Ausbildungsjahr pro Jahr: Fr. 1240.-

b. 4. Ausbildungsjahr: Fr. 620.-

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