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544 CH-LU

§ 24 Verordnung über die Schul- und Studiengelder sowie die Gebühren an kantonalen Schulen, privaten Berufsfachschulen und den Hochschulen des Kantons Luzern (Schulgeldverordnung)

Schlussbestimmungen
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§ 24 Schulgeldverordnung

1. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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