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CH-LU
§ 24 Verordnung über die Schul- und Studiengelder sowie die Gebühren an kantonalen Schulen, privaten Berufsfachschulen und den Hochschulen des Kantons Luzern (Schulgeldverordnung)
Schlussbestimmungen
§ 24 Schulgeldverordnung
1. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.