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§ 2 Verordnung über die Schul- und Studiengelder sowie die Gebühren an kantonalen Schulen, privaten Berufsfachschulen und den Hochschulen des Kantons Luzern (Schulgeldverordnung) - Pädagogische Hochschule Luzern

Schul- und Studiengelder sowie Gebühren
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§ 2 Schulgeldverordnung · Pädagogische Hochschule Luzern

1. Es werden folgende Gebühren für Anmeldung und Aufnahme erhoben

a.* für den Vorbereitungskurs, für die Studiengänge der Ausbildung und für Diplomerweiterungsstudien: Fr. 200.-

b. Gebühr für das Aufnahmeverfahren «sur dossier»: Fr. 515.-

2. Es wird folgendes Schulgeld für den Vorbereitungskurs erhoben

a. Teilnehmende mit Wohnsitz im Kanton Luzern oder in einem Vereinbarungskanton

1. Vorbereitungskurs Niveau I: Fr. 500.-

2. Vorbereitungskurs Niveau II: Fr. 750.-

b. Den übrigen Teilnehmenden wird nebst dem allgemeinen Schulgeld eine Gebühr auferlegt, welche dem Beitrag der Vereinbarungskantone entspricht.

3. Es werden pro Semester folgende Studiengebühren erhoben

a.* Studierende mit Wohnsitz im Kanton Luzern oder in einem Vereinbarungskanton (Studierende, welche nur noch eine Projektarbeit Fachdidaktik oder eine Bachelor- oder Masterarbeit abgeben oder Abschlussprüfungen wiederholen müssen, ohne Module zu besuchen: Fr. 360.-): Fr. 720.-

a.bis* Gaststudierenden, die den Unterricht ausserhalb eines Austauschprogramms besuchen, wird nebst der allgemeinen Anmelgebühr eine Gebühr von 150 Franken pro ECTS-Punkt auferlegt.

b. Den übrigen Studierenden oder solchen, welche ein Drittstudium absolvieren, wird nebst der allgemeinen Studiengebühr eine Gebühr auferlegt, welche dem Beitrag der Vereinbarungskantone entspricht.

c. Instrumental- oder Gesangsunterricht pro Lektion von 45 Minuten (bei anderer Lektionsdauer im Verhältnis; exkl. allfällige Instrumentenmiete)

1. obligatorischer Instrumental- oder Gesangsunterricht: unentgeltlich

2. freiwilliger Instrumental- oder Gesangsunterricht im Einzelunterricht (in begründeten Ausnahmefällen): Fr. 900.-

3. freiwilliger Instrumental- oder Gesangsunterricht im Gruppenunterricht: Fr. 450.-

c.bis* Freiwillige Sprachkurse Niveau B2 und Niveau C2: Fr. 200.-

d. Gebühren für Diplomerweiterungsstudien

1. Studierende der Primar- oder der Sekundarstufe mit Wohnsitz im Kanton Luzern oder in einem Vereinbarungskanton: Fr. 650.-

2. Den übrigen Studierenden der Primar- oder der Sekundarstufe wird nebst der allgemeinen Studiengebühr eine Gebühr auferlegt, welche dem Beitrag der Vereinbarungskantone entspricht.

3bis. Bei Abbruch des Studiums oder des Vorbereitungskurses bis vier Wochen nach Semesterbeginn wird maximal die Hälfte der regulären Schul- und Studiengelder erhoben.

3ter. Die Gebühren für Angebote zur Kompensation des obligatorischen Sprachaufenthaltes betragen maximal 450 Franken pro Woche und werden von der Prorektorin oder vom Prorektor Ausbildung festgelegt.

4. Von den Hörerinnen und Hörern wird pro Semesterwochenstunde eine Gebühr von 150 Franken erhoben.

5. Die Gebühren für Weiterbildungsangebote werden je nach Dauer und Umfang von der Prorektorin oder vom Prorektor Weiterbildung und Dienstleistungen im Rahmen von 50 bis 60 000 Franken festgelegt, wobei weitgehende Kostendeckung zu erreichen ist.

6. Bei Kooperationsstudiengängen können je nach anwendbarem Recht auch die Studiengebühren sowie weitere Abgaben der Kooperationspartner zur Anwendung kommen.

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