§ 7 Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS in Hochschuldidaktik» des Zentrums Lehre der Universität Luzern (Reglement CAS HSD) - Umfang und Struktur des Zertifikatslehrgangs
§ 7 Reglement CAS HSD · Umfang und Struktur des Zertifikatslehrgangs
1. Der CAS HSD wird berufsbegleitend durchgeführt. Ein Beginn ist jederzeit möglich.
2. Inhaltlich berücksichtigt der CAS HSD grundlegende und aktuelle Themen der hochschuldidaktischen Lehr- und Lernforschung. Der Lehrplan wird von den beiden beteiligten Institutionen gemeinsam abgesprochen und bei Bedarf angepasst.
3. Der CAS HSD ist modular aufgebaut und umfasst die sechs Module «Kernkurse», «Vertiefungskurse», «Praxisreflexion», «Didaktische Diskurse», «Individueller Schwerpunkt» und «Abschlussarbeit». Die Module 1 bis 5 enthalten jeweils eine oder mehrere thematische Einheiten (Kurse).
4. Die Kurse werden wie folgt von der Universität Luzern bzw. der PHLU durchgeführt
a. Modul 1 «Kernkurse»: beide Kooperationspartnerinnen im Wechsel. Ziel ist, dass jede Institution das gesamte Modul innerhalb eines Jahres einmal vollständig anbietet und dass das gesamte Modul durch beide Kooperationspartnerinnen innerhalb eines Semesters vollständig angeboten wird.
b. Modul 2 «Vertiefungskurse»: Themen «Digitale Lehre», «Prüfung und Feedback» und «Person und Auftreten» werden von der Universität Luzern angeboten im Umfang von mindestens drei Kurstagen pro zwei Semester. Die Themen «Diversitätssensible Hochschullehre» und «Lehrprofile und Lehrmethoden» werden von der PHLU angeboten im Umfang von mindestens drei Kurstagen pro zwei Semester. Das Thema «Disziplinsensible Hochschullehre» wird von beiden in gegenseitiger Absprache angeboten im Umfang von mindestens drei Kurstagen pro zwei Semester,
c. Modul 3 «Praxisreflexion»: Wird von beiden Kooperationspartnerinnen in Absprache angeboten,
d. Modul 4 «Didaktische Diskurse»: Die Angebote für dieses Modul werden von beiden Kooperationspartnerinnen angeboten bzw. aus externen Angeboten ausgewählt,
e. Modul 5 «Individueller Schwerpunkt»: wird von jeder Kooperationspartnerin ausschliesslich für die bei ihr angemeldeten Teilnehmenden angeboten,
f. Modul 6 «Abschlussarbeit»: wird von jeder Kooperationspartnerin ausschliesslich für die bei ihr angemeldeten Teilnehmenden angeboten.