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543c HSD CH-LU

§ 13 Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS in Hochschuldidaktik» des Zentrums Lehre der Universität Luzern (Reglement CAS HSD) - Honorare und Entschädigungen

Finanzen
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§ 13 Reglement CAS HSD · Honorare und Entschädigungen

1. Die Honorare werden von der Programmleitung im Rahmen der vom Universitätsrat verabschiedeten Richtlinie für Honorare im Bereich der Weiterbildung und bei wissenschaftlichen Tagungen an der Universität Luzern festgelegt.

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