543c
HSD
CH-LU
§ 10 Reglement zum Weiterbildungsangebot «CAS in Hochschuldidaktik» des Zentrums Lehre der Universität Luzern (Reglement CAS HSD) - Qualitätssicherung und Reporting
Weiterbildungsangebot
§ 10 Reglement CAS HSD · Qualitätssicherung und Reporting
1. Der Zertifikatslehrgang wird durch systematische Rückmeldeverfahren und Auswertungen kontrolliert und permanent evaluiert.
2. Die Programmleitung bespricht die Ergebnisse der Qualitätskontrollen jährlich mit der Studienleitung und legt gemeinsam mit dieser und in Koordination mit der PHLU Massnahmen für die weitere Planung und Entwicklung des Lehrgangs fest.
3. Die Programmleitung berücksichtigt die Erkenntnisse aus den Qualitätskontrollen bei der fortlaufenden Planung und Entwicklung sowie bei der Verpflichtung von Dozierenden als Mitglieder des Lehrkörpers.
4. Die Programmleitung erstattet der Weiterbildungskommission jährlich Bericht.