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CH-LU
§ 3 Dekret über die Durchführung des klinischen Unterrichts am Kantonsspital Luzern
§ 3 Dekret über die Durchführung des klinischen Unterrichts am Kantonsspital Luzern
1. Für die notwendigen Investitionen wird pro 1973 ein Nachtragskredit von Fr. 220'000.- zu Lasten der ausserordentlichen Verwaltungsrechnung, Spitalbauten, Rubrik 60.00.700, bewilligt.