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CH-LU
§ 2 Dekret über die Durchführung des klinischen Unterrichts am Kantonsspital Luzern
§ 2 Dekret über die Durchführung des klinischen Unterrichts am Kantonsspital Luzern
1. Unter einer separaten Rechnungsabteilung ist der alljährlich erforderliche Kredit in den Staatsvoranschlag aufzunehmen.