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543 CH-LU

§ 2 Dekret über die Durchführung des klinischen Unterrichts am Kantonsspital Luzern

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§ 2 Dekret über die Durchführung des klinischen Unterrichts am Kantonsspital Luzern

1. Unter einer separaten Rechnungsabteilung ist der alljährlich erforderliche Kredit in den Staatsvoranschlag aufzunehmen.

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