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543 CH-LU

§ 1 Dekret über die Durchführung des klinischen Unterrichts am Kantonsspital Luzern

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§ 1 Dekret über die Durchführung des klinischen Unterrichts am Kantonsspital Luzern

1. Am Kantonsspital Luzern wird für Medizinstudenten der Universitäten Bern, Basel und Zürich klinischer Unterricht erteilt.

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