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CH-LU
§ 1 Dekret über die Durchführung des klinischen Unterrichts am Kantonsspital Luzern
§ 1 Dekret über die Durchführung des klinischen Unterrichts am Kantonsspital Luzern
1. Am Kantonsspital Luzern wird für Medizinstudenten der Universitäten Bern, Basel und Zürich klinischer Unterricht erteilt.