Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
543 CH-LU

Kanton Luzern 543

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Luzern
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Am Kantonsspital Luzern wird für Medizinstudenten der Universitäten Bern, Basel und Zürich klinischer Unterricht erteilt.

1. Unter einer separaten Rechnungsabteilung ist der alljährlich erforderliche Kredit in den Staatsvoranschlag aufzunehmen.

1. Für die notwendigen Investitionen wird pro 1973 ein Nachtragskredit von Fr. 220'000.- zu Lasten der ausserordentlichen Verwaltungsrechnung, Spitalbauten, Rubrik 60.00.700, bewilligt.

1. Das Dekret ist zu veröffentlichen. Es unterliegt dem fakultativen Volksreferendum.

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