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542s ZRF CH-LU

§ 7 Organisationsreglement des Zentrums Religionsforschung der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Theologischen Fakultät (Organisationsreglement ZRF) - Administrative Leiterin oder Administrativer Leiter

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§ 7 Organisationsreglement ZRF · Administrative Leiterin oder Administrativer Leiter

1. Die administrative Leiterin oder der administrative Leiter ist unter Vorbehalt von § 3 Absatz 5 stimmberechtigtes Mitglied des Zentrums. Sie oder er ist der Zentrumsleitung unterstellt.

2. Die administrative Leiterin oder der administrative Leiter hat insbesondere die folgenden Aufgaben

a. sie oder er übernimmt die administrative Leitung des Zentrums und führt dessen Tagesgeschäfte,

b. sie oder er entwickelt Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit der Zentrumsleitung und setzt sie um,

c. sie oder er unterstützt und berät die Zentrumsleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und wirkt bei der Entwicklung der Strategie des Zentrums mit,

d. sie oder er führt die ihr oder ihm von der Zentrumsleitung delegierten Aufgaben aus.

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