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542s ZRF CH-LU

§ 3 Organisationsreglement des Zentrums Religionsforschung der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Theologischen Fakultät (Organisationsreglement ZRF) - Zusammensetzung

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§ 3 Organisationsreglement ZRF · Zusammensetzung

1. Das Zentrum besteht aus mindestens zwei universitätsinternen stimmberechtigten Mitgliedern mit Ordinariat oder Extraordinariat.

2. Die Mitglieder des Zentrums können aus der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Theologischen Fakultät der Universität stammen.

3. Das Zentrum kann Personen von ausserhalb der Universität Luzern als Mitglieder aufnehmen (externe Mitglieder). Die universitätsinternen stimmberechtigten Mitglieder stellen die Mehrheit.

4. National oder international angesehene Forschende können als affiliierte Mitglieder (affiliated membership) aufgenommen werden. Affiliierte Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.

5. Stimmberechtigte universitätsinterne Mitglieder benötigen ein Doktorat oder eine noch höhere Qualifikation.

6. Die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern richtet sich nach § 6 Absatz 5c des Rahmenreglements für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern.

7. Der Austritt stimmberechtigter Mitglieder ist jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die Zentrumsleitung zuhanden der Mitgliederversammlung möglich.

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