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542s ZRF CH-LU

§ 1 Organisationsreglement des Zentrums Religionsforschung der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Theologischen Fakultät (Organisationsreglement ZRF) - Gegenstand und Zweck

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§ 1 Organisationsreglement ZRF · Gegenstand und Zweck

1. Das Zentrum Religionsforschung (im Folgenden: Zentrum) ist eine öffentlich-rechtliche Organisationseinheit der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Theologischen Fakultät der Universität Luzern ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 2 Abs. 1 des Rahmenreglements für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern).

2. Das Zentrum bezweckt, die Forschung und Lehre im Bereich der wissenschaftlichen Beschäftigung mit Religion im zeitgenössischen Kontext zu unterstützen, zu vernetzen und nach aussen sichtbar zu machen.

3. Soweit dieses Reglement keine Bestimmungen enthält, gilt das Rahmenreglement für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern.

Organisationsreglement des Zentrums Religionsforschung der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Theologischen Fakultät (Organisationsreglement ZRF) - Gegenstand und Zweck § 2 Organisationsreglement ZRF →

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