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542r C-CPEL CH-LU

§ 9 Organisationsreglement Center for Climate Politics, Economics and Law - C-CPEL (OR C-CPEL) - Finanzen

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§ 9 OR C-CPEL · Finanzen

1. Die finanzielle Führung des Zentrums erfolgt gemäss den Grundsätzen des Rechnungswesens der Universität Luzern. Insbesondere

a. wird das Zentrum als Kostenstelle geführt,

b. werden Aufwand und Ertrag in der Rechnungslegung der Universität dargestellt.

2. Das Zentrum finanziert sich insbesondere durch

a. Forschungsdrittmittel,

b. Beiträge und Zuwendungen von Gemeinwesen, Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen,

c. Honorare und andere Entgelte für Dienstleistungen und Veröffentlichungen des Centers,

d. Gebühren von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Veranstaltungen.

3. Der Abschluss von Drittmittelverträgen unterliegt den Vorschriften des Reglements über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Luzern[4].

4. Die Offenlegung von Donationen erfolgt gemäss der Verordnung über die Offenlegung von Drittmitteln der Universität Luzern[5] und dem Reglement über die Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen (Fundraising) der Universität Luzern.

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