Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
542r C-CPEL CH-LU

§ 8 Organisationsreglement Center for Climate Politics, Economics and Law - C-CPEL (OR C-CPEL) - Beirat

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 OR C-CPEL · Beirat

1. Der Beirat besteht aus fachkundigen Persönlichkeiten, die aktiv zur Erfüllung der Aufgaben des Zentrums beitragen.

2. Die Mitgliederversammlung beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern des Beirats.

3. Die oder der Vorsitzende der Zentrumsleitung beruft den Beirat ein.

4. Der Beirat hat insbesondere folgende Aufgaben

a. er fördert die Zusammenarbeit zwischen dem Zentrum und der Wirtschaft, insbesondere Unternehmen und Verbänden,

b. er organisiert und fördert die Beschaffung von finanziellen Drittmitteln zugunsten der wissenschaftlichen und dienstleistungsorientierten Aufgaben des Zentrums,

c. er trifft sich auf Einladung der Zentrumsleitung periodisch mit den stimmberechtigten und nicht- stimmberechtigten Mitgliedern des Zentrums sowie bedarfsmässig mit weiteren mit dem Zentrum in Verbindung stehenden Personen und Institutionen.

← § 7 OR C-CPEL Organisationsreglement Center for Climate Politics, Economics and Law - C-CPEL (OR C-CPEL) - Gegenstand und Zweck § 9 OR C-CPEL →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →