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542r C-CPEL CH-LU

§ 6 Organisationsreglement Center for Climate Politics, Economics and Law - C-CPEL (OR C-CPEL) - Zentrumsleitung

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§ 6 OR C-CPEL · Zentrumsleitung

1. Die Zentrumsleitung besteht aus drei stimmberechtigten Mitgliedern, wovon mindestens zwei über ein Ordinariat oder Extraordinariat an der Universität Luzern verfügen.

2. Je ein Mitglied der Zentrumsleitung stammt aus der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen, der Wirtschaftswissenschaftlichen und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

3. Ein Mitglied mit Ordinariat oder Extraordinariat an der Universität übt den Vorsitz der Zentrumsleitung aus. Die Amtszeit der oder des Vorsitzenden der Zentrumsleitung beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich.

4. Die Zentrumsleitung beschliesst mit einfacher Mehrheit.

5. Die Zentrumsleitung

a. koordiniert die Tätigkeiten des Zentrums,

b. kann Weisungen für den Betrieb des Zentrums erlassen,

c. ist verantwortlich für die Finanzen des Zentrums, insbesondere erstellt sie das Budget und die Jahresrechnung,

d. ist zuständig für das Berichtswesen und stellt die Berichte jährlich den beteiligten Fakultäten zur Verfügung.

6. Die oder der Vorsitzende der Zentrumsleitung ist gegenüber der administrativen Leiterin oder dem administrativen Leiter weisungsberechtigt.

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