542r
C-CPEL
CH-LU
§ 10 Organisationsreglement Center for Climate Politics, Economics and Law - C-CPEL (OR C-CPEL) - Personal
§ 10 OR C-CPEL · Personal
1. Die Anstellung des Personals wird auf der Grundlage des Personalrechts des Kantons bzw. der Universität vorgenommen. Dies gilt auch für Anstellungen, welche durch Drittmittel oder selbst generierte Einnahmen finanziert werden.
2. Wissenschaftliche und administrative Mitarbeitende werden unter Vorbehalt der Zuständigkeiten gemäss § 50 des Universitätsstatuts von der Zentrumsleitung angestellt.