Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
542q LEAD CH-LU

§ 12 Reglement über das Weiterbildungsangebot «CAS Leadership & Excellence in Argumentation + Diskurs (LEAD)» der Universität Luzern (WBR UniLU CAS LEAD) - Rechtspflege

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 12 WBR UniLU CAS LEAD · Rechtspflege

1. Gegen Verfügungen im Zusammenhang mit diesem Reglement kann nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege beim Bildungs- und Kulturdepartement des Kantons Luzern Verwaltungsbeschwerde geführt werden.

2. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage.

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