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CH-LU
§ 6 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» - Zulassung
Zulassungs- und Studienvoraussetzungen
§ 6 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» · Zulassung
1. Die Zulassung zum Dual Degree erfolgt gemäss den gültigen Zulassungsrichtlinien der Universität Luzern und Artikel 6 der Kooperationsvereinbarung, wobei beide Universitäten die Zulassung der jeweiligen Heimuniversität akzeptieren.
2. Die Zulassungskriterien der Universität Luzern können in der Wegleitung zum Dual Degree präzisiert werden.