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542p CH-LU

§ 4 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» - Gemeinsamer Steuerungsausschuss der Partneruniversitäten

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§ 4 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» · Gemeinsamer Steuerungsausschuss der Partneruniversitäten

1. Die Partneruniversitäten schaffen einen gemeinsamen Steuerungsausschuss, in welchem je zwei Vertreterinnen oder Vertreter beider am Dual Degree beteiligten Partneruniversitäten vertreten sind.

2. Der gemeinsame Steuerungsausschuss entscheidet gemäss Artikel 7 der Kooperationsvereinbarung über Angelegenheiten des Dual Degree, welche nicht bereits durch die Kooperationsvereinbarung geregelt sind und von welchen beide Partneruniversitäten betroffen sind.

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