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542p CH-LU

§ 23 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» - Gebühren

Schlussbestimmungen
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§ 23 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» · Gebühren

1. Gemäss Artikel 1 der Kooperationsvereinbarung entrichten Studierende des Dual Degree ausschliesslich an der Heimuniversität Studiengebühren.

2. Die Gebühren für Studien, Prüfungen, Diplome, Abschlusszeugnisse und Zertifikate von Studierenden mit Heimuniversität Universität Luzern richten sich nach der Schulgeldverordnung.

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