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542p CH-LU

§ 22 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» - Diplom und Diplomzusatz

Masterverfahren und Studienabschluss
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§ 22 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» · Diplom und Diplomzusatz

1. Das Diplom bestätigt den erfolgreichen Abschluss des Dual Degree. Die Diplomvergabe richtet sich nach Artikel 4 der Kooperationsvereinbarung. Das Diplom vermerkt, dass es sich beim abgeschlossenen Studiengang um einen Dual-Degree-Masterstudiengang handelt, die Bezeichnung des Studiengangs, den vergebenen Grad, den Titel der Masterarbeit, beide Partneruniversitäten und die Gesamtnote des Abschlusses.

2. Mit dem Diplom wird ein Diploma Supplement ausgestellt, welches detaillierte Angaben zum absolvierten Studium enthält.

3. Das Diplom wird von der Dekanin oder dem Dekan der KSF unterzeichnet.

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