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542p CH-LU

§ 21 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» - Gesamtnotenberechnung

Masterverfahren und Studienabschluss
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§ 21 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» · Gesamtnotenberechnung

1. Die Gesamtnote für das Diplom der Universität Luzern setzt sich wie folgt zusammen

1. drei benotete politikwissenschaftliche Masterseminararbeiten der Universität Luzern: 3/20,

2. drei benotete politikwissenschaftliche Masterseminararbeiten der Carleton University: 3/20,

3. Masterarbeit, zehnfach gewichtet: 10/20,

4. mündliche Verteidigung der Masterarbeit, vierfach gewichtet: 4/20.

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